Unsere Praxis bietet folgende Vorsorgeuntersuchungen an:

    Die U1 und die U2 werden standardmäßig in der Geburtsklinik durchgeführt. Ihr Neugeborenes erhält zur U1 und U2 jeweils Vitamin K (als Tropfen in den Mund) und wird vollständig untersucht. Außerdem erfolgt das Stoffwechsel- und Hörscreening. Zusätzlich wird in einigen Kliniken eine Hüftsonografie angeboten.

    Ab dem 10. Lebenstag sollte Ihr Neugeborenes Vitamin D erhalten. Falls Sie von der Geburtsklinik keine Tabletten erhalten haben, melden Sie sich bitte in der Praxis.

    Die U3

    Die U3 erfolgt in der Praxis. Ihr Kind wird vollständig untersucht und erhält noch einmal Vitamin K (2 Tropfen in den Mund). Desweiteren erfolgt die Hüftsonografie jedes Neugeboren entsprechend den Vorgaben zur U3 (Screening auf angeborene Hüftluxation). Wir klären Sie im Rahmen der U3 über die möglichen und anstehenden Impfungen auf. Die erste Schluckimpfung gegen Rotaviren kann bereits nach der 6. Lebenswoche erfolgen, die ersten Spritzen verabreichen wir zur U4 (dritter Lebensmonat). Sie erhalten zur U3 ein Aufklärungsheft über die empfohlenen Impfungen und die vermeidbaren Erkrankungen.

    Die U4

    Die U4 erfolgt im 3. Lebensmonat. Ihr Kind wir vollständig untersucht, Fragen zur Ernährung und Entwicklung werden ausführlich besprochen. Im Anschluß erfolgt die 2. Rotavirus-Schluck-Impfung. In Abstimmung und mit Ihrem Einverständnis kann noch die Sechsfach-Impfung und die Pneumokokken-Impfung in die Muskulatur der Oberschenkel verabreicht werden.

    Da es gelegentlich 1 - 3 Tage nach der Impfung zu erhöhter Körpertemperatur kommt, verschreiben wir zu U4 erstmals Fieberzäpfchen (Paracetamol 75 mg) und klären Sie auf.

    Die beiden nächsten Impfungen verabreichen wir vier Wochen nach der U4.

    Die U5

    Die U5 führen wir im 6.Lebensmonat durch. Auch hier wird Ihr Kind vollständig untersucht und seine Entwicklung überprüft. Zum Schluß erhält Ihr Kind die jeweils dritte Sechsfach-Impfung und die Pneumokokken-Impfung.

    Die U6

    Die U6 wird im 12. Lebensmonat durchgeführt. Ihr Kind wird wiederum vollständig untersucht, besonders seine Entwicklungsfortschritte werden geprüft und erfasst. Im Rahmen der U6 wird die erste Mumps-Masern-Röteln- und Windpocken-Impfung durchgeführt (in jeden Oberarm eine Spritze). Wenn Ihr Kind mit einem Jahr in die Kinderkrippe gehen soll, können Sie den Schein für die Aufnahme in die Kita zu dieser Untersuchung mitbringen.

    Zwischen der U6 und der U7 vergeht ein weiteres wichtiges und schönes Lebensjahr Ihres Kindes, während dem wir es in der Praxis zu den weiteren Impfungen gerne sehen (siehe auch unter Impfungen).

    Die U7

    Die U7 führen wir um den 2. Geburtstag Ihres Kindes durch. Hier erfragen und testen wir viele wichtige Meilensteine der Entwicklung und vervollständigen ggf. noch fehlende Impfungen. Wenn Ihr Kind mit zwei Jahren in die Kita kommen sollte, vergessen Sie bitte nicht den Aufnahmeschein der Kita mitzubringen.

    Die U7a

    Die U7a ist eine relativ neue Vorsorgeuntersuchung die seit 2007 zwischen der U7 und der U8 eingeschoben wurde, um den Entwicklungsstand und die Gesundheit Ihres Kindes im Alter von drei Jahren zu überprüfen. Bei dieser Untersuchung wird Ihr Kind wieder vollständig untersucht, es werden wichtige Fragen zu möglichen Erkrankungen der Eltern und Großeltern besprochen, ein Sehtest wird durchgeführt und die einzelnen Entwicklungsbereiche Ihres Kindes überprüft.

    Die U8

    Die U8 findet im Alter von vier Jahren statt. Hier gibt es eine kurze "Schulstunde" mit der Schwester, die schon einiges von Ihrem Kind wissen und sehen möchte (Überprüfung des Sehvermögens, der Sprache, der Feinmotorik, Umweltwissen, Zählen, Farben und Materialien. Danach erfolgt die ausführliche Untersuchung des Kindes sowie eine kleine "sportliche" Übung zur Überprüfung der Motorik und Koordination.

    Die U9

    Die U9 wird im Alter von 5 bis 5 1/2 Jahren durchgeführt und ist die letzte Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung. Neben der kompletten körperlichen Untersuchung werden alle Entwicklungsbereiche Ihres Kindes noch einmal überprüft. Der Ablauf der Untersuchung ist vergleichbar mit dem der U8, nur noch etwas umfangreicher.

    Wichtig!

    Für alle Vorsorgeuntersuchungen bis zur U8 erhalten Sie ein Aufforderungsschreiben vom Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV), das Sie bitte zu den Untersuchungen mitbringen. Wir senden diese Formulare dann ausgefüllt an das Amt zurück.

    Neue Vorsorgeuntersuchungen U10 und U11

    Seit 2007 gibt es, wie die U7a, weitere neue Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Alter von 7 - 8 Jahren (U10) und 9 -10 Jahren (U11). Hier ist aber zu berücksichtigen, dass noch nicht alle Kassen alle Kosten für diese Untersuchungen tragen. Sie können sich bei Ihrer Kasse oder in der Praxis über die Möglichkeiten dieser neuen Untersuchungen informieren.

    Während der U10 und U11 geht es darum, die schulische, seelische und körperliche Entwicklung Ihres Kindes zu erfragen und zu untersuchen. Wir sprechen über den Tagesablauf, Hobbys, Interessen, sportliche Aktivitäten, Fernseh- und Computergewohnheiten, Sorgen und Probleme in der Schule, mit Freunden oder zu Hause.

    Möglicherweise hat Ihr Kind selbst schon Fragen oder Themen, die es gerne besprechen möchte.

    J1

    Die J1 wird im Alter zwischen 12 und 14 Jahren durchgeführt. Sie ist ohne Nachfrage eine Kassenleistung. Neben der körperlichen Untersuchung (insbesondere Beurteilung des Skelettsystems, der Schilddrüse und der Pubertätsentwicklung) geht es hier um Fragen der Pubertät, der schulischen und seelischen Entwicklung Ihres Kindes.

    Es erfolgt die Aufklärung über den Sinn und die Notwendigkeit der HPV-Impfung (Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs und Genitalwarzen) sowie je nach Bedarf und Interesse des Jugendlichen natürlich die Aufklärung über Sexualität.

    J2

    Die J2 ist die letzte der "vier neuen" Vorsorgeuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter und wird zwischen 14. und 16. Lebensjahr durchgeführt.

    Hier ist wiederum zu beachten, daß zuvor mit der Krankenkasse abgesprochen werden muß, wie und ob die Kostenübernahme erfolgt.

     

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